Honorar

Die Frage nach dem Honorar wird oft gestellt und dies zu Recht. Schließlich will man als Mandant wissen, was die angebotene Leistung kosten soll. Allerdings ist diese Frage vom Steuerberater in vielen Fällen nicht sofort zu beantworten. Für eine seriöse Abschätzung des Honorars ist es oftmals zwingend erforderlich, einen Einblick in den zu lösenden Fall gewinnen zu können. Nur dann lässt sich zutreffend abschätzen, was die Leistung voraussichtlich kosten wird.

Im Bereich der “klassischen” Steuerberatung wie Buchhaltung, Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen ist der Steuerberater an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Diese legt in der Regel eine Mindest- und eine Höchstgebühr fest, die der Steuerberater verlangen kann (Rahmengebühr). In der Praxis hat sich die sogenannte Mittelgebühr herausgebildet, die sich als Mittelwert zwischen der Mindest- und Höchstgebühr ergibt.

Diese dient als Richtschnur für die Gebührenabschätzung, da sie einen mittleren Schwierigkeitsgrad und einen mittleren Zeitaufwand für den Steuerberater unterstellt. Sofern die zu erbringende Leistung des Steuerberaters hiervon abweicht, wird diese Mittelgebühr nach unten (bei einfacheren und/oder schnelleren Tätigkeiten) oder nach oben (bei komplexen und/oder zeitintensiven Tätigkeiten) angepasst.

Nach einem ersten Gespräch mit Ihnen gebe ich gerne eine Abschätzung des Honorarvolumens ab. Nur dann, falls es zu einer Beauftragung meinerseits als Steuerberater nicht kommen sollte, stelle ich bei umfangreichen Beratungsleistungen im Erstgespräch eine Pauschale in Rechnung, die allerdings in der Regel gesetzlich begrenzt ist. Bei Beauftragung wird diese Pauschale nicht erhoben.

Bei Leistungen, die nicht gemäß der obengenannten Rahmengebühr abgerechnet werden (zum Beispiel für Existenzgründungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung oder steuerliche Umstrukturierungen), ist ein Stundensatz üblich, der sich ebenfalls an dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Leistung orientiert.

Vereinbarungen hinsichtlich der Haftung gemäß Steuerberatungsgesetz werden im Rahmen eines Angebotes für steuerliche Beratungsleistungen getroffen.

Kontakt

Steuerkanzlei Solveig Heinecke
Rodweg 1

07774 Dornburg-Camburg

Tel.: 0 36 42 7 - 21 85 5
Fax: 0 36 42 7 - 21 94 4

E-Mail: info@steuerkanzlei-heinecke.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr
Di. / Do. 13.00 - 16.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

© 2017 steuerkanzlei-heinecke.de | Impressum | Datenschutzerklärung
Made by Wachwerk GmbH - Werbetechnik aus Jena